Katzenbesitzerin verletzt – Hundehalter haftet

Der Artikel “Hundebesitzer haftet für verletzte Katzenhalterin” , erschienen bei procontra am 31. März 2023, berichtet über einen Fall, in dem eine Frau von einem Hund gebissen wurde, während sie ihre Katze aus ihrem Garten gerettet hat. Die Frau erlitt schwere Verletzungen und verklagte daraufhin den Besitzer des Hundes auf Schadensersatz.

Das Oberlandesgericht Frankfurt Main (AZ 4 U 249/21) gab der Klägerin im Berufungsprozess recht und entschied, dass der Hundebesitzer für die Verletzungen der Katzenhalterin haftbar gemacht werden kann (sog. Tiergefahr gemäß § 833 BGB).

Der Artikel weist darauf hin, dass Hundebesitzer für die Handlungen ihrer Hunde verantwortlich sind und dass sie bei Verletzungen Dritter Schadensersatz zahlen müssen. Die Haftung gilt nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch auf dem eigenen Grundstück.

Der Artikel betont, dass es wichtig sei, dass Hundebesitzer sich bewusst sind, dass ihre Hunde potenziell gefährlich sein können und dass sie daher immer unter Kontrolle gehalten werden sollten. Andernfalls können sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährden und Schadensersatzforderungen ausgesetzt sein.

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