Informationen zur Hundehalter- und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflicht
Tierhalterhaftpflicht:
Sicherheit für Sie und Ihr Tier in jeder Lebenslage
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für jeden Tierhalter sinnvoll. Denn auch wenn keine bundeseinheitlich gesetzliche Versicherungspflicht besteht, haftet in Deutschland jeder Besitzer einer Fellnase für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden.
§ 833 – Haftung des Tierhalters
(BGB – Bürgerliches Gesetzbuch)
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Als Halter des Tieres haften Sie demnach für die Schäden, die das Tier verursacht. Daher schreibt der Gesetzgeber in einigen Bundesländern bereits den Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht vor. Aber ob Pflicht oder nicht, ein Abschluss ist jedem Tierhalter zu empfehlen, denn je nach Schadensumständen drohen dem Besitzer hohe Schadensersatzforderungen – angefangen bei einem einfachen Kotflügel für ein paar Tausend Euro, bis hin zu einem Personenschaden, der Millionen von Euro kosten kann.
Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung leistet Schadensersatz für berechtigte und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Diese Versicherung bietet ein breites Leistungsspektrum zu günstigen Preisen. Für einen zuverlässigen Schadenschutz empfehlen wir eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro.
Häufige Fragen & Antworten
Die wichtigsten Fragen zur Tierhalterhaftpflicht.
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Warum brauche ich eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Schäden lassen sich nicht immer verhindern. Auch dann nicht, wenn Ihr Tier gut erzogen ist. Als Halter des Tieres haften Sie per Gesetz in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht – unabhängig davon, ob Sie selbst Schuld tragen oder nicht.
Was leistet eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung leistet Schadensersatz für berechtigte Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht hat und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab, notfalls auch vor Gericht (ähnlich wie eine private Haftpflichtversicherung für Menschen).
Abhängig, ob Sie einen Tarif ohne oder mit Selbstbeteiligung gewählt haben, übernimmt die Versicherung die Kosten vollständig oder Sie tragen als Tierbesitzer einen kleinen Teil der Kosten selbst. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung wirkt sich oft durch eine günstigere Prämie aus.
So können Sie Ihre finanzielle Verantwortung im Schadensfall auf ein Minimum reduzieren und Ihrem Vierbeiner Ihre volle Aufmerksamkeit schenken.
Welche Ausschlüsse gibt es in einer Tierhalter-Haftplichtversicherung?
Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist eine Absicherung für den Fall, daß Ihr Tier Schäden bei oder an Fremden bzw. Dritten verursacht. Ähnlich Ihrer privaten Haftpflichtversicherung, trägt die Versicherung keine Schäden, die durch Ihr Tier an Ihrem Eigentum verursacht werden.
Weitere Ausschlüsse sind jeweils in den einzelnen Versicherungsbedingungen geregelt.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Als Tierhalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht, in voller Höhe. Ist die Kostenbelastung einer zerknabberten Hose noch gering, kann die Schadensumme bei einem Verkehrsunfall mit Personenschäden auch in die Millionen Euro gehen. Eine Absicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro ist daher dringend zu empfehlen.
Gilt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung auch im Ausland?
Ob Versicherungsschutz im Ausland für Ihr Tier in Ihrem Vertrag enthalten ist, kommt ganz auf die Bedingungen Ihres Vertrags an. In den gängigen Versicherungstarifen jedoch ist der Versicherungsschutz im Ausland gegeben – zeitlich befristet oder unbefristet, Europa oder weltweit.
Was mache ich, wenn mein Tier einen Schaden verursacht hat?
Im Schadenfall notieren Sie sich unbedingt die Kontaktdaten des Geschädigten und melden Sie den Schaden uns oder direkt dem Versicherer unverzüglich.
Für die Schadenmeldung steht Ihnen beispielsweise unser Schadenformular zur Verfügung, mit dem Sie die benötigten Angaben einfach und online an uns übermitteln können. Bei Fragen steht Ihnen das Service-Team von 4PFOTEN auch telefonisch gerne zur Verfügung.
Können alle Hunde und Pferde versichert werden oder werden Rassen ausgeschlossen?
Bei uns sind alle Tiere herzlich willkommen. Wir tun alles, um für jedes Tier die passende Versicherung zu finden.
Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Bei der Hundehaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherungspolice, die Hundehalter vor den finanziellen Folgen der Handlungen Ihres Hundes schützt und für den Fall absichert, daß ihr Hund einer anderen Person oder deren Eigentum (Sachschaden), Verletzungen (Personenschaden) oder sonstige Schäden zufügt. Zu diesen können nicht nur Schadensersatz für beschädigte Sachen, sondern auch teure Anwaltskosten und sogar Lohnersatzleistungen gehören.
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung bietet somit Deckungsschutz für eine Vielzahl von Situationen – zum Beispiel wenn Ihr Hund ein anderes Tier oder eine Person beißt, einen Schaden an fremdem Eigentum oder Ihr Hund einen Unfall mit einem Auto verursacht.
EINE HUNDEHALTER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IST EIN MUSS FÜR JEDEN FELLNASEN-BESITZER!
Bitte bedenken Sie, dass Sie als Hundebesitzer für jedwede Art von Schaden haften, die durch Ihr Tier verursacht werden – und zwar unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen.
Es gibt keine bundeseinheitlich gesetzliche Versicherungspflicht oder Regelung hinsichtlich des Führens und Haltens von Hunden. Aufgrund der föderalen Strukturen legen die Bundesländer Regelungen jeweils individuell fest.
In einigen Bundesländern ist der Abschluß einer Hundehaftpflichtversicherung obligatorisch für jeden Hund, in anderen wiederum nur für sog. Listenhunde (ugs. Kampfhunde), die in den entsprechenden Landeshundeverordnungen aufgelistet sind und in weiteren ist ein Abschluß nicht vorgeschrieben. Eine Übersicht (Stand: 2020) hierzu gibt Ihnen die Karte der Bundesrepublik:
Wo gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht?
In den nachfolgenden Bundesländern gibt es keine gesetzliche Versichersicherungspflicht:
- Bayern
- Mecklenburg-Vorpommern
In den nachfolgenden Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht für alle Hunde vorgeschrieben:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In diesen Bundesländern muss eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunderassen abgeschlossen werden:
- Baden-Württemberg
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
Auch wenn eine Hundehaftpflicht nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben ist, raten wir jedem Tierbesitzer zum Abschluß einer Versicherung. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie nicht nur vor den finanziellen Kosten eines Schadens, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.
Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Pferde sind Fluchttiere und daher schreckhaft. Dies bedeutet, dass schnell einmal “der Gaul mit Ihnen durchgeht”, wenn sie sich in einer stressigen oder beängstigenden Situation befinden.
Für Pferdehalter ist es daher wichtig zu wissen, dass sie laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in vollem Umfang für Schäden haften, die das Pferd verursacht. Diese Schäden können Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden sein. Um sich vor diesen Kosten zu schützen, gibt es die Pferdehalterhaftpflichtversicherung für Pferde. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch das Pferd verursacht werden, einschließlich Schäden an Personen und Eigentum.
Wenn das Pferd gewerblich genutzt wird, zum Beispiel in Reitschulen oder bei Reitveranstaltungen, ist eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich, da diese Schäden abdeckt, die das Pferd während seiner gewerblichen Nutzung verursacht.
Jedes Pferd muss separat versichert werden, aber es gibt Rabatte für Pferdehalter mit mehreren Pferden. Fohlen sind im Allgemeinen für einen begrenzten Zeitraum über die versicherte Mutterstute versichert. Es ist daher wichtig, dass der Besitzer seiner Pferdehalterversicherung die Geburt eines Fohlens mitteilt, damit das Jungtier entsprechend mit im Versicherungsvertrag eingeschlossen wird.
Beim Pferdekauf sollte der Versicherungsschutz ab dem Kauftag bestehen. Es ist wichtig, dass der Pferdehalter seine Versicherungen regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen des Pferds und des Halters entsprechen. Eine Überprüfung ist insbesondere dann wichtig, wenn sich die Nutzung des Pferds ändert oder wenn sich das Pferd älter wird.
Vorteile und Leistungen einer Pferdehaftpflicht
Was ist in einer Pferdehaftpflichtversicherung im Versicherungsschutz enthalten?
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Die Vorteile für den Pferdehalter sind:
- Schäden, die berechtigt sind, werden in ihrer Höhe und Richtigkeit geprüft und bei einer Schadenseintrittspflicht durch den Versicherer reguliert
- unberechtigte Schadenersatzansprüche lehnt der Versicherer der Pferdehalterversicherung ab und führt im Falle eines Rechtsstreites den Prozess und trägt hierfür die durch den Rechtsstreit entstehenden Kosten.
Zusatzleistungen einer Pferdehaftpflichtversicherung
Der Halter kann den gewünschten Leistungsumfang der Pferdehaftpflichtversicherung entsprechend seiner Bedürfnisse individuelle bestimmen.
Wenngleich in unserem Pferdehaftpflicht Vergleich überwiegend Tarife berücksichtigt werden, in denen wichtige Zusatzleistungen enthalten sind, können diese sich dennoch unterscheiden.
Achten Sie daher beim Abschluss nicht nur auf einen günstigen Beitrag, sondern nutzen Sie die in unserem Vergleichsrechner hinterlegten Fragenkataloge. Mit diesen können Sie den Anbieter finden, der am Besten zu Ihnen und Ihrem Tier passt und so Lücken im Versicherungsschutz ausschließt.
Wichtige Zusatzleistungen, die in einer Pferdehaftpflichtversicherung enthalten sein können:
- Reitbeteiligung
- Fremdreiter-Risiko
- Ungewollter Deckakt
- Flurschäden
- Auslandsaufenthalte in Europa & weltweit
- Nicht gewerbliche Kutschfahrten
- Teilnahme an nicht gewerblichen Veranstaltungen
Um sich und andere vor Schäden zu schützen, ist es insgesamt wichtig, dass Pferdehalter ihre Pferde richtig versichern. Eine gute Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist dabei ein wichtiger Baustein.
Doch auch Krankheiten Ihres Tieres oder notwendige Operationen stellen ein großes finanzielles Risiko für den Tierbesitzer dar. Absicherung und eine gewisse finanzielle Sicherheit bieten hier Pferdekrankenversicherungen und Pferde-OP-Versicherungen. Sie sollten, ähnlich wie die Pferdehalterversicherung, eine wichtige Überlegung für jeden Pferdehalter sein.